Rechtsberatung zum Pflichtteil - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Rechtsberatung zum Pflichtteil

Kanzlei
Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Buerstedde
Wie sieht eine erbrechtliche Beratung in einer Vorsorge- oder Erbrechtssache aus?

Bevor ein Beratungsgespräch vereinbart wird, versucht Rechtsanwalt Dr. Buerstedde mit Ihnen -meist telefonisch- zu klären, ob er Ihnen überhaupt helfen kann, und welche Unterlagen beim Beratungsgespräch erforderlich sind.
Manchmal wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen, wie Unterlagen, die Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus dokumentieren, wie Einkommensverhältnisse (Gehaltsbescheinigungen, Mietverträge) usw., dann können wir Sie effektiver beraten.

Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen statt.
Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.
Für die Erstberatung fällt grundsätzlich ein Honorar von 226,10 Euro an. Grundsätzlich inklusive ist dabei die Zusammenfassung des Gesprächs der Erstberatung.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das erbrechtliche Beratungsgespräch
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und bereiten Sie sich auf unser Beratungsgespräch vor!

Um Sie bei Ihrer Nachlassgestaltung, etwa bei der Errichtung eines Testaments optimal zu beraten, benötige ich in der Regel folgende Informationen:
  • Persönliche Daten (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtstag, Staatsangehörigkeit) von Ihnen und denjenigen, die Sie bedenken möchten;
  • Ihre Korrespondenzadresse und Wohnsitz;
  • Güterstand sofern verheiratet (gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft);
  • Familienbaum mit der näheren Verwandtschaft;
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen wie Kapitalvermögen, Grundvermögen (ggf. mit Grundbuchauszügen), ausländisches Vermögen, Lebensversicherungen, Schulden, Kunstobjekte, Betriebsvermögen, geschlossene Fonds
  • Sollten Sie einen Vorsorgeordner oder eine Vorsorgemappe haben, können Sie diese auch bereits vor der Beratung in der Anwaltskanzlei abgeben.

Die Angaben sind für eine sachgerechte und optimale Nachlassberatung notwendig.

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