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Pflichtteil einfordern

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Pflichtteil einfordern
Das Einfordern des Pflichtteils - sein "Geltendmachen" gegenüber den Erben löst Reaktionen aus.

Zunächst wird der Erbe in der Regel nicht erfreut sein, und das kann den Familienfrieden weiter gefährden.
Aber es löst auch eine Reihe weiterer Folgen aus:
  • Mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs entsteht auch die Erbschaftssteuer.
  • Häufig wird die Geltendmachung auch zu einer weiteren Enterbung führen, etwa beim Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel.
  • Mit der richtigen Geltendmachung kann Verzug ausgelöst und damit die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs gewährleistet werden, was gerade bei längeren Pflichtteilsstreitigkeiten eine erhebliche Rolle spielen kann.

Daher sollte bereits bevor der Pflichtteil geltend gemacht wird, eine Beratung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts erfolgen.


Sollten Sie bereits zu Lebzeiten (anrechenbare) Schenkungen erhalten haben, sollte die Forderung des Pflichtteils gut überlegt werden.

Rechtsanwalt Dr. Buerstedde ist auch gerne bereits, den Pflichtteilanspruch gerichtlich durchzusetzen (Klage).
Haben Sie Fragen?
Dr. Buerstedde berät gerne:Telefonische Rechtsberatung durch Dr. Buerstedde
oder
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