Anwaltskosten vom Fachanwalt für Erbrecht, Dr. W. Buerstedde in Bonn / Bornheim - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Anwaltskosten vom Fachanwalt für Erbrecht, Dr. W. Buerstedde in Bonn / Bornheim

Kanzlei
Was kostet die anwaltliche Beratung im Erbrecht?
Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert. Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!

Sie können in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung grundsätzlich mit dem Anwalt feilschen. Zur Auswahl gibt es vor allem die gesetzlichen Gebührenbestimmungen nach Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einem vereinbarten Stundensatz!

Der Stundensatz bei Fachanwälten für Erbrecht liegt meist zwischen 180 und 350 Euro.
Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 261,80 Euro (220 Euro netto).
Für die Erstberatung in Bonn und Bornheim (Roisdorf) nimmt er grundsätzlich 226,10 (190 Euro netto)
Die Erstberatung im Pflichtteilsrecht wird auch häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

Sie können auch die Erbrecht-Hotline nutzen für 3 Euro die Minute unter 0900-10 40 801 aus dem deutschen Festnetz, um direkt beraten zu werden.


Wie der Pflichtteilsberechtigte Anwaltskosten sparen kann!
Wie Sie - insbesondere die eigenen Anwaltskosten – sparen können!
Wenn ein Schuldner in Verzug ist und die Einschaltung eines Anwalts nötig ist, so kann der Gläubiger von diesem die erforderlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen.

Auch der Pflichtteilsberechtigte sollte daher auch erwägen, zunächst selbst den Schuldner – typischerweise der Erbe – in Verzug zu setzen. 
Leistet dann der Erbe nicht – oder nicht ausreichend – und ist dann die Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsrechte erforderlich, so haben Sie die Chance, dass der Erbe auch noch verpflichtet ist Ihre Anwaltskosten zu tragen. So können Sie also gegebenfalls Anwaltskosten einsparen.

Muster und Vorlagen zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen finden Sie hier, bitte beachten Sie die Warnhinweise. Ein Pflichtteilsverlangen kann auch schwere Folgen haben – etwa für eine oder spätere Erbeinsetzung!
Da eine Erstberatung meist sowieso sinnvoll ist, und voraussichtlich auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sofern Sie ein haben, sollten Sie zuvor mich konsultieren, um unnötige Risiken auszuschließen.

Beratunghilfeschein beim Amtsgericht beantragen, falls Sie sich den Anwalt nicht leisten können.
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