Telefonische Rechtsberatung vom Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei
Telefonhotline zum Erbrecht
Telefonische Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde
Eine telefonische Beratung kann erst nach Überweisung eines Vorschusses in der Regel von 50 Euro erfolgen.
Bitte übersenden Sie mir zunächst ein E-Mail. Dann übermittle ich Ihnen die Kontodaten zur Überweisung des Vorschusses von 50 Euro.
Details können insoweit unter 02222-931180 zu den Geschäftszeiten nachgefragt werden.
Beratungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 bis 12:30
Montag - Donnerstag: 13:30 bis 17:30
Telefonberatungen können auch kostenfrei zu anderen Zeiten vereinbart werden unter: Tel. 02222 - 93 11 80.
Möchten Sie lediglich einen Beratungstermin vereinbaren, können Sie kostenfrei einen Beratungstermin vereinbaren unter: Tel. 02222 - 93 11 80
Anrufen: Fachanwalt für Erbrecht Dr. W. Buerstedde beantwortet Ihre Fragen zum Erbrecht

Schnelle Telefonberatung zum Erbrecht
Viele Fragen lassen sich in wenigen Minuten beantworten. Insbesondere kann geklärt werden, ob eine weitergehende erbrechtliche Beratung notwendig ist.
Allerdings kann eine telefonische Beratung eine ausführliche Beratung nicht immer ersetzen, etwa wenn Recherchen erforderlich sind und umfangreiche Unterlagen gesichtet und angefordert werden müssen.
Allerdings kann eine telefonische Beratung eine ausführliche Beratung nicht immer ersetzen, etwa wenn Recherchen erforderlich sind und umfangreiche Unterlagen gesichtet und angefordert werden müssen.
Bereiten Sie das Beratungsgespräch vor!
Damit Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Ihre Fragen schnell und qualifiziert beantworten kann, sollten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten:
- Überlegen Sie sich, was Sie wissen wollen. Notieren Sie Ihre Fragen.
- Schildern Sie kurz Ihre Fragen und Ihren Fall.
- Bereiten Sie sich auf Rückfragen vor, denn oft hängt die Rechtslage von besonderen Umständen ab, die zunächst geklärt werden müssen.
- Halten Sie Unterlagen bereit, wieTestamente, Schreiben von Gerichten, Erbschein,, Erbverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge
- Halten Sie die Antworten des Telefonats fest.
Typische Themen der Erbrechtsberatung
- Berliner Testament und Pflichtteil?
- Muss ich zum Fachanwalt für Erbrecht?
- Was tun nach dem Todesfall?
- Was tun, wenn man enterbt ist?
- Kann ich einen Erbschein beantragen?
- Wie kann ich Erbschaftssteuer sparen?
- Was muss ich als Testamentsvollstrecker tun?
- Wie werde ich die Testamentsvollstreckung los?
- Habe ich einen Pflichtteil am Haus?
- Muss ich das Erbe ausschlagen?
Kosten, Rechnung, Rechtsschutzversicherung
Für die telefonische Beratung über die Beratungshotline werden nur die angegebenen Telefongebühren von 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz berechnet.
Im Minutenpreis ist das Beratungshonorar enthalten.
Es entstehen Ihnen keine sonstigen Kosten!
Diese Gebühren werden dann über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".
Eine anwaltliche Erstberatung gegenüber Verbrauchern kann bis zu 226,10 Euro kosten.
Bei einer Beratung über die Erbrecht-Hotline wird dagegen nur die Telefongebühr von 3 Euro pro Minute abgerechnet.
Sie haben die Kosten selbst im Griff.
Sie haben die Kosten selbst im Griff.
Die Finanzämter erkennen den Nachweis der Rechtsberatung auf der Telefonrechnung grundsätzlich an, sofern Sie berechtigt sind, Rechtsberatungskosten steuerlich abzusetzen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob Sie diese Telefonrechnung dann zur Erstattung einreichen können.
Da die Telefonberatung direkt über Ihre Telefonrechnung abgerechnet wird, müssen Sie die Kosten auf jeden Fall zunächst selbst verauslagen.
Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".